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Interaktiver Ortsplan

Bayerischer Wald

Arberregion

Landkreis Cham

Hinweise und Informationen

Das Gastgeber-Verzeichnis des staatlich anerkannten Luftkurortes Arrach mit seinen Ortsteilen Haibühl und Ottenzell hat eine Gültigkeit von Januar 2012 bis Dezember 2013, gibt Ihnen einen Überblick über die angebotenen Unterkünfte und ermöglicht es Ihnen, sich direkt mit den Vermietungsbetrieben in Verbindung zu setzen.
Alle Preis- und Textangaben der Betriebe beruhen auf den uns vom Vermieter überlassenen Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit von der Tourist-Information keine Gewähr übernommen werden kann. Ferner kann der Herausgeber für Satzfehler und Auslassungen keine Haftung übernehmen.
Die angegebenen Preise sind Inklusivpreise und beinhalten alle Nebenabgaben wie Bedienung, Mehrwertsteuer, Heizung, sowie bei Ferienwohnungen auch die Endreinigung. Eine gesonderte Berechnung durch den Vermieter ist nicht zulässig. Der Kurbeitrag wird ab 2012 separat auf der Rechnung ausgewiesen!
Die Differenz zwischen Mindest- und Höchstpreis bezieht sich auf die Vor- bzw. Nachsaison, sowie auf die Lage und Ausstattung der Zimmer.
Bei Ferienwohnungen auf die Anzahl der Personen. Bei Kurzaufenthalten (unter 5 Tagen) kann ein Aufschlag erhoben werden. Die Preise gelten vorbehaltlich einer von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängigen Verteuerung oder Neueinführung von Steuern. Die angegebenen Preise gelten bis Ende des Jahres 2013.
Eventuelle Preiskorrekturen für die Restlaufzeit können nicht ausgeschlossen werden. Verbindlich ist immer das vom Beherbergungsbetrieb erteilte Preisangebot. Preisnachlässe für Kinder sind mit dem Vermieter direkt zu vereinbaren. Das Rechtsverhältnis entsteht ebenfalls nur zwischen Gast und Vermieter. Die Tourist-Information tritt nur als Mittler auf.
Die Tourist-Information gibt Auskunft über freie Zimmer oder Wohnungen, kann aber aus Gründen der Neutralität einzelne Häuser nicht besonders empfehlen. Die Reihenfolge der Häuser ist im wesentlichen nach der Größe der Abbildung und der alphabetischen Reihenfolge geordnet und bedeutet keinerlei Rangordnung.
Wir hoffen, daß Sie die gewünschte Unterkunft finden und würden uns freuen, Sie als Gast bei uns begrüßen zu dürfen. 

Arrach ist seit Dezember 2009 "staatlich anerkannter Luftkurort":

Voraussetzungen dafür sind: (Auszug) 
- Amtliches Gutachten des Deutschen Wetterdienstes zur Luftqualität   
- Amtliches Gutachten des Deutschen Wetterdienstes: "Klimaanlayse über die bioklimatischen und 
   lufthygienischen Verhältnisse".
-  Medizinisch-klimatologische Begutachtung (Institut für medizinische Balneologie und Klimatologie an der 
   Ludwig-Maximilians-Universität in München)
– Artgemäßer Ortscharakter, hygienisch einwandfreie Unterkunftseinrichtungen, einwandfreie Trinkwasser-
   versorgung, Abfallbeseitigung und Abwasserreinigung.
- Artgemäße Erholungseinrichtungen, angemessene und für die Erholung erschlossene Freiflächen, Frei- oder 
   Hallenbad in angemessener Entfernung
 
Bereits seit der Erteilung des Prädikats "Erholungsort" im Jahre 1990 ist in der Gemeinde Arrach die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurtaxe) vorgeschrieben. Entsprechende Satzungen werden hierzu von den Kommunen erlassen und von der Regierung (hier Regierung der Oberpfalz) genehmigt. 

Nach dieser Satzung ist jede Person, die sich zu Kur- bzw. Erholungszwecken im Satzungsgebiet aufhält, Kurbeitragspflichtig! Die Einnahmen hieraus werden für die Erweitung, Pflege und Instandhaltung der Kur- und Freizeiteinrichungen genutzt. 

Bei Abgabe des Meldescheines, den Sie von Ihrem Vermiter bekommen, erhalten Sie in der Tourist-Information Arrach die GÄSTEKARTE mit zahlreichen Ermäßigungen und Vergünstigungen im Lamer Winkel und den angrenzenden Ferienorten.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1.  Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine 
     Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2a. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,  
     gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2b. Bitte beachten Sie bei Gruppenbucheungen: 
     Vertragspartner sind das Hotel und er Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel 
     gegenüber zu Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
     des Dritten vorliegt.  
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder  
    betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. (Richtsätze für
    die ersparten Aufwendungen. Richsätze 10 % bei ÜF, 30 % bei HP, 40 % bei VP und 10 % bei einer
    Ferienwohnung).
5a. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
   anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b.Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4
   errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten- Versicherung, die in jenen Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen aufgrund von Krankheit, Unfall usw. das bestellte Quartier nicht belegt und dem Gast wegen Nichterfüllung des Mietvertrages Leerbettgebühren in Rechnung gestellt werden.
Die Tourist-Information hält entsprechende Formulare bereit.

Wenn Ihnen einmal was nicht passt!! - Reklamationen:

Sollten Sie nach Ihrer Anreise und Bezug Ihres Quartieres, was wir nicht hoffen, einmal Grund zu Beanstandungen haben, bitten wir folgende Punkte zu beachten:
- Reklamationen müssen spätestens am ersten (Werk)Tag nach Anreise beim Vermieter oder in der Tourist-Info gemeldet werden.
- Die Tourist-Info tritt nur als Vermittler auf, und kann daher nur als “Schlichter” aktiv werden. Preisminderungen o.ä. müssen mit dem Quartiergeber vereinbart werden.

Nachstehender Kurbeitragssatz gilt derzeit im staatlich anerkannten Luftkurort Arrach:

1. Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1,30
jede weitere erwachsene Person . . . . . . . . . . . . . € 1,30
Kinder bis 16 Jahre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     frei
Blinde und behinderte Gäste (100 %) . .  . . . .      frei 
(mit Zusatzeintrag einer benötigten Begleitperson "B")
die auf eine Pflegeperson angewiesen sind
Geschäftsreisende, Vertreter . . . . . . . . . . . . . . . .  frei 

Zu einer Familie im Sinne der Satzung gehören die Ehegatten und die wirtschaftlich von ihnen abhängigen Kinder. Der Kurbeitrag ist in den von den Vermietern genannten Preisen inklusive und wird von ihm an die Kommune abgeführt. Der Kurbeitrag kann aus steuertechnischen Gründen separat ausgewiesen werden. Die Verwendung des Kurbeitrages ist gesetzlich geregelt.

Wir sind für Sie da ...

Öffnungszeiten der
Tourist-Information Arrach:

Nebensaison 
Montag - Donnerstag:
07.30 - 12.00 Uhr + 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
07.30 - 12.00 Uhr

Hauptsaison 
(ab 23.Juni bis 16.September 2012 
und 25.Dezember bis 7.Januar 2013):
Montag - Donnerstag:
07:30 -17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 14:30 Uhr
Samstag/Sonntag/Feiertag:
10:00 - 12:00 Uhr

An einigen Feiertagen von Januar bis Dezember ist die ist die Tourist-Info jeweils 
zusätzlich
von 10-12 Uhr geöffnet!

Geschlossen bleibt die Tourist-Info an folgenden Feiertagen: 
- 09.April 2012
(Ostermontag)
- 17.Mai 2012 (Christi Himmelfahrt)
- 28.Mai 2012 (Pfingstmontag)
- 07.Juni 2012
(Fronleichnam)
- 03.Oktober 2012
(Tag d. dt. Einheit)
- 24.Dezember 2012 (Heilig Abend)
- 01.Januar 2012 (Neu Jahr)


Ausser den Dienstzeiten steht Ihnen unser Anrufbeantworter zur Verfügung.
Sagen Sie uns Ihre Wünsche, wir rufen Sie dann umgehend zurück!

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