Wichtige Änderungen seit 1.1.2008!
Viele unserer Gäste nutzen während ihres Urlaubes in unserer Region die Gelegenheit, einen Abstecher in die Tschechische Republik zu machen. Da seit dem 1.Mai 2004 Tschechien zur EU gehört und seit 1.1.2008 auch das “Schengener Übereinkommen” für Tschechien gilt, ergeben sich einige Änderungen im Grenzverkehr.
Europäischer Binnenmarkt und Schengener Übereinkommen
Im Zuge des europäischen Einigungsprozesses wurde es in den vergangenen Jahren immer einfacher, von einem Land ins andere zu reisen. Meilensteine der Europapolitik wie die Einführung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 oder die schrittweise Umsetzung des Schengener Übereinkommens brachten Erleichterungen mit sich, die für alle Bürgerinnen und Bürger spürbar sind. Heute können Sie die meisten Grenzen in Europa ohne Aufenthalt und Kontrolle passieren.
Diese Freiheit genießen Sie jetzt auch beim Grenzübertritt nach Tschechien (seit 1.1.2008). Nur in seltenen Ausnahmen, etwa bei der Fahndung nach Gewalttätern, kann es an den Grenzen zu diesen Ländern zu grenzpolizeilichen Kontrollen kommen.
Einreise: Deutsche Staatsbürger benötigen weiterhin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für Kinder bleibt weiterhin ein Lichtbildausweis (Kinderausweis mit Bild) erforderlich! Die Grenzkontrollen an den Übergängen entfielen seit dem 1.1.2008. Sie müssen aber weiterhin den gültigen Lichtbildausweis mitführen!
Währung: Die Tschechische Republik behält weiterhin ihre Währung (Kronen, Heller). Der Kurs beträgt z.Zt. (Stand Februar 2009) 1 Euro = ca. 28 Kronen. Der Euro wird bis auf weiteres nicht in Tschechien eingeführt!
Grenzübergänge: In der näheren Umgebung unseres Erholungsortes Arrach stehen Ihnen vier Grenzübergänge zur Verfügung: Furth i.Wald (ca. 25 km), Eschlkam (ca. 20 km), Rittsteig (ca.12 km) oder Bayerisch Eisenstein (ca. 28 km).
Zollbestimmungen: Im Bereich der Freimengen ergeben sich einige Änderungen seit 1.Januar 2008. Achtung: Im Bereich von Tabakwaren erhöhen sich die Freimengen auf 800 Stück z.B. bei Zigaretten! Bei Spirituosen liegen die Freimengen bei 10 Liter pro erwachsener Person!
Informationen zur Autobahnbenützung: Die Vignetten für die Benutzung tschechischer Autobahnen und Schnellstraßen weisen eine zweiteilige Form auf.
Teil 1 der Vignette ist dabei an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen, genauer: am rechten unteren Rand der Scheibe (Beifahrerseite). Es ist darauf zu achten, dass die Vignette von außen gut lesbar ist.
Den zweiten Teil der Vignette hat der Fahrer bei sich zu führen und bei Kontrollen vorzulegen. In beide Vignettenteile muss das Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden. Wird Teil 1 der Vignette nicht auf die Windschutzscheibe aufgebracht oder fehlt auf den Vignettenteilen das Gültigkeitsdatum oder das Fahrzeugkennzeichen, so gelten die Vignetten als ungültig, was mit Bußgeld in Höhe von bis zu CZK 15.000 geahndet wird.
Anmerkungen zu LKW unter 12 t zGG:
Hat dieser LKW eine Anhängerkupplung und würde er mit einem Anhänger den Wert 12 t oder mehr erreichen, muss auch im Solobetrieb die premid-Box benutzt werden. Die Vignette wäre hier nicht ausreichend!
Fragen Sie am besten bei Grenzübertritt anhand der Fahrzeugpapiere für LKW und Anhänger, ob Vignette oder premid-Box zu verwenden sind!
Gebührensätze Stand: 2008:
Folgende Gebührensätze werden 2008 für die Benutzung der tschechischen Autobahnen erhoben. Angaben in tschechischen Kronen (CZK). Der Kurs beträgt etwa 1 Euro <-> 28 CZK .
Vignette für 12 Monate:
| PKW |
KC |
1.000,-- |
| Bus bis 12 t |
KC |
8.000,-- |
Vignette für 1 Monat:
| PKW |
KC |
330,-- |
| Bus bis 12 t |
KC |
2.000,-- |
Vignette für 7 Tage:
| PKW |
KC |
220,-- |
| Bus bis 12 t |
KC |
750,-- |
Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Tourist-Information. Wichtige Verkehrsbestimmungen:
- Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss:
Alkohol und Drogen sind in Tschechien im Straßenverkehr absolut tabu. Hier gilt weiterhin die 0,0 Promillegrenze, bei Drogen gibt es natürlich auch keinen erlaubten Grenzwert. Die Spannweite der Strafen reicht von 10.000 Kronen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
- Benutzung des Fahrlichts:
Kraftfahrer sind neuerdings verpflichtet, ganztags und ganzjährig das Fahrlicht einzuschalten, sowie ein Set Ersatzglühbirnen mitzuführen. Die Nichtbeachtung kann mit einer Verwarnung bis zu 2.000 Kronen geahndet werden.
- Handybenutzung:
Die Verkehrsvorschriften gelten analog den in Deutschland geltenden Regelungen.
- Kindersicherung im Fahrzeug:
Kinder, die kleiner als 150 cm oder leichter als 36 kg sind, dürfen nur in Kinderautositzen befördert werden.
- Helmpflicht für Fahrradfahrer:
Für Fahrradfahrer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht.
- Wartepflicht an Fußgängerüberwegen:
Wie bereits in vielen anderen EU-Ländern wurde jetzt auch in Tschechien eine Wartepflicht an Fußgängerüberwegen eingeführt.
- Verwendung von Radarstörgeräten:
Eine besonders hohe Strafe erwartet nach den neuen Vorschriften Fahrzeugführer, die derartige Geräte verwenden. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 100.000 Kronen.
Wichtige Informationen für Haustierbesitzer:
-Ein Pass (der sogenannte Heimtierausweis, Pet Passport) oder eine Bescheinigung über die Erfüllung der Einfuhrbedingungen des jeweiligen Landes, die von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde.
-Die Identifikation des Tieres mittels Mikrochip oder Tätowierung
-Eine Tollwutimpfung